Die Befundung (Erst- und Zwischenbefunde) stellt als integraler Teil der Therapie die Grundlage für die Festlegung der Behandlungsziele und Planung der Therapie dar und ist somit auch von der Therapiezeit umfasst. Eine Befundung ist essentieller Bestandteil der Therapie und kann – in Abhängigkeit des Beschwerdebildes, der zu wählenden Befundungsinstrumente, etc. – mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen. Neben dem  eindeutig berufsrechtlich verankerten Erfordernis der Befunderhebung als Teil des  gesetzlich geregelten physiotherapeutischen Prozesses führt zB. das Qualitätspapier der Gebietskrankenkasse explizit die Befundung als Teil der Behandlung.